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Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach § 152 SGB IX (Erst- oder Verschlimmerungsantrag)

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Ihren Antrag

  • das Vorliegen einer Behinderung und
  • den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest,

wenn Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.

Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach Maßgabe der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die Bestandteil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind. Diese Feststellungen sind meist die Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.

Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen von der für Sie zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales direkt zugesandt.

Das Antragsformulare finden Sie unten zum Herunterladen. Nach dem Ausfüllen senden Sie es an die für Sie zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales.

Für Niederbayern lautet die Anschrift:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Niederbayern
84026 Landshut


Hier ist das Antragsformular zum Herunterladen: Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach § 152 SGB IX (Erst- oder Verschlimmerungsantrag) 


Wir möchten an dieser Stelle auch auf die Schwerbehindertenberatung des Versicherungsamtes der Stadt Passau hinweisen. Dort erhalten Sie Unterstützung bei der Antragstellung und Sie können sich außerdem zu den Rechten und den Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs bei einer Behinderung beraten lassen.

Die Schwerbehindertenberatung ist immer Montags von 12.00 bis 16.00 Uhr unter Tel.-Nr.: 0851/396-498 erreichbar.

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