Durch das Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss) hilft der Staat einkommensschwachen Mietern und selbstnutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, ihre Wohnkosten zu tragen.
Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag Mieterinnen und Mieter (auch bei Untermiete oder dauerhafter Aufnahme im Heim).
Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen.
Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und gegebenenfalls in welcher Höhe, hängt derzeit von drei Faktoren ab
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- dem Gesamteinkommen dieser Haushaltsmitglieder und
- der zu berücksichtigenden Miete (Bruttokaltmiete) oder Belastung.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Auf Ihren Wohngeldantrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt kostenfrei.
Die entsprechenden Formulare und ergänzenden Erläuterungen können Sie hier Herunterladen:
- Formular Verdienstbescheinigung
- Formblatt mit ergänzenden Datenschutzhinweisen zum Wohngeldantrag
- Ergänzende Erklärung zum Antrag auf Wohngeld
Aktuelle Informationen zur Wohngeldreform finden Sie unter diesem Link auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Über diesen Link gelangen Sie zum Wohngeldrechner, der Ihnen einen Anhaltspunkt bietet, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht.