Als Privatperson mit Eigentum oder als Mieter können Sie Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen.
Wichtige Hinweise:
- Sie können nur einen Antrag stellen, wenn Sie noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen haben.
- Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
- Unabhängig von Ihrem Alter
- Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Weiter Informationen und die Formulare für die Antragsstellung erhalten Sie hier über die Homepage der KfW.